Krankenhaus in Marzahn unbegründet angeprangert

Senat bestätigt unfreiwillig die Sinnlosigkeit des „Berliner Registers“

Jedes Jahr fließt ein sechsstelliger Betrag an Steuergeldern in die vielen berlinweiten Anlaufstellen des sogenannten “Berliner Registers”.

https://www.berliner-register.de/

Dieses „Register“ hat es sich selbst zur Aufgabe gemacht, insbesondere Fälle von Diskriminierung und Rassismus zu registrieren und in einer Chronik im Internet öffentlich darzustellen. Allerdings handelt dieses Register entgegen seiner Neutralitätspflicht eindeutig subjektiv und ignoriert Vorfälle linksmotivierter und religiös motivierter Gewalt. So sind Straftaten, die ganz Berlin schockiert haben, in diesem Register nicht zu finden (z. B. Gewalt gegen Polizisten in der Rigaer Straße … ). Dafür liest man viel über mitunter sehr fragliche, unplausible und nicht belegbare Ereignisse aus dem “rechten” Milieu.

Zugespitzt hat sich die Situation am 20.06.2019, als einem namentlich benannten Krankenhaus in Marzahn diskriminierende, rassistische, muslimfeindliche, behindertenfeindliche und frauenfeindliche Vorkommnisse vorgeworfen wurden und die Leitung (des Krankenhauses) dazu angeblich untätig blieb. Unverständlich untätig blieb jedenfalls auch der Senat, den diese ganzen Vorkommnisse gar nicht zu interessieren scheinen. (Stell Dir vor, da wird jemand rassistisch angegangen und R2G interessiert sich nicht dafür – da ist doch was faul!). Das machen die  Antworten des Senates auf die Anfragen von Frau Auricht 18/21485 und 18 / 22122  klar:

18 / 21485

„Zu 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor.“

„Zu 5.: Durch den Senat wurde bislang in dieser Angelegenheit kein Kontakt aufgenommen.“

„Zu 6.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor.“

„Zu 7.: Auf der Grundlage der hier vorliegenden Informationen wird eine Bewertung der genannten Vorkommnisse nicht vorgenommen. …“

„Zu 8.: Der Senat nimmt die Aussage zur Kenntnis, bewertet sie aber nicht.“

„Zu 11.: Einer etwaigen Rufschädigung wird durch strikte Anonymisierung der Daten vorgebeugt.“

und 18 / 22122 :

„Zu 4.: Der Berliner Senat vermag hier keine Diskrepanzen in den Beschreibungen erkennen.“

„Zu 6.: Der Berliner Senat ist nicht in die dem Registereintrag zusammenhängenden Vorgänge involviert und nimmt daher keine eigene Bewertung der dargestellten Vorfälle vor.“

„7.: Der Berliner Senat hat die von der Registerstelle dokumentierte Aussage einer Meldenden zur Kenntnis genommen, macht sich diese Aussage aber nicht zu eigen.“

Liest sich ziemlich eindeutig. Machen Sie sich selbst ein Bild. Den gesamten Wortlaut finden sie unter:          

             http://pardok.parlament-berlin.de

oder

18 / 21485    und    18 / 22122

 

Alles in allem für uns als AfD-Fraktion Grund genug, den Finger weiter in die Wunde zu legen und vom Berliner Register Objektivität, politische Neutralität, Sachlichkeit und Transparenz einzufordern. Wir bleideb dran!